Voraussetzung für die Zahlung eines
Krankentagegeldes
ist ein Verdienst- oder Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit.
Deswegen können eine Krankentagegeldversicherung nur Personen mit einem Arbeitseinkommen eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Im Krankheitsfall erhalten angestellte Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen eine Lohnfortzahlung.
Ist der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank, bekommt er von der gesetzlichen Krankenkasse 70% seines Bruttoeinkommens,
höchstens aber 90% seines Nettoeinkommens. Die Einkommenslücke kann mit einer
Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.
Der Versicherte erhält für jeden Tag seiner Arbeitsunfähigkeit die vertraglich vereinbarte Summe.
Zahlungen werden nur bis zur Höhe der nachgewiesenen Einkommensverluste geleistet. Nicht-Erwerbstätige oder Arbeitslose,
wie auch Erwerbstätige ohne Einkommen, erhalten kein Geld aus einer Krankentagegeldversicherung. Kann ein Einkommensausfall nicht bewiesen werden,
werden auch keine Leistungen erbracht.
Man kann mehrere private Tagegeldversicherungen abschließen, auch bei verschiedenen Gesellschaften.
Die Gesellschaften sollten aber über die Abschlüße informiert werden, sonst kann die
Leistungspflicht entfallen.
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