Gesetzlich versicherte Personen werden im
Krankenhaus
in der Regel in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Durch eine private
Krankenhauszusatzversicherung
können Sie sich die freie
Auswahl der Klinik und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sichern.
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt.
Bei einer
Krankenhauszusatzversicherung wird zwischen Wahlleistungs- und Restkostentarifen unterschieden.
Wahlleistungstarif
Beim Wahlleistungstarif wird nur der Zuschlag für das Zwei- oder Einbettzimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung übernommen.
Sucht ein Patient nicht das nächstgelegene
Krankenhaus
bzw. das Krankenhaus, in das er überwiesen wurde, auf, sondern läßt sich in ein weiter entferntes Krankenhaus mit höheren
Tagespflegesätzen einweisen, so werden die Mehrkosten nicht von der privaten Zusatzversicherung übernommen.
Die Differenz muss dann vom Patienten selbst übernommen werden.
Restkostentarif
Beim Restkostentarif wird beispielsweise auch der erhöhte Tagespflegesatz einer Uni-Klinik übernommen.
Es werden also alle Kosten voll erstattet, nachdem die gesetzliche Kasse vorgeleistet hat.
Wer trotz privater Zusatzversicherung nur die Leistungen der gesetzlichen Kassen in Anspruch nimmt, also auf Einzelzimmer und Chefarzt verzichtet,
erhält als Ausgleich ein Tagegeld.
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