Gesetzlich versicherte Personen werden im Krankenhaus in der Regel in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Durch eine private
Krankenhauszusatzversicherung können Sie sich die freie Auswahl der Klinik und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sichern. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt.
Bei einer Krankenhauszusatzversicherung wird zwischen Wahlleistungs- und Restkostentarifen unterschieden.
Wahlleistungstarif
Beim Wahlleistungstarif wird nur der Zuschlag für das Zwei- oder Einbettzimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung
übernommen. Sucht ein Patient nicht das nächstgelegene Krankenhaus bzw. das Krankenhaus, in das er überwiesen wurde, auf,
sondern läßt sich in ein weiter entferntes Krankenhaus mit höheren Tagespflegesätzen einweisen, so werden die Mehrkosten
nicht von der privaten Zusatzversicherung übernommen. Die Differenz muss dann vom Patienten selbst übernommen werden.
Restkostentarif
Beim Restkostentarif wird beispielsweise auch der erhöhte Tagespflegesatz einer Uni-Klinik übernommen. Es werden also alle
Kosten voll erstattet, nachdem die gesetzliche Kasse vorgeleistet hat.
Wer trotz privater Zusatzversicherung nur die Leistungen der gesetzlichen Kassen in Anspruch nimmt, also auf Einzelzimmer
und Chefarzt verzichtet, erhält als Ausgleich ein Tagegeld.
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